Händlerinformationen

 

ACHTUNG: Bei Verstößen können von Ihnen gelieferte Pferde nicht aufgetrieben werden. Bei schwerwiegenden Verstößen behalten wir uns vor, Sie generell vom Markt auszuschließen.

 

Im Sinne eines reibungslosen Ablaufs beim Auftrieb der Pferde und eines tierschutzgerechten Marktes bitten wir Sie dringend um Beachtung folgender Punkte:

 

  • Pferde können von 7:00 bis 9:30 Uhr aufgetrieben werden.
  • Die Auftriebsgebühr beträgt für Pferde € 25,00, ab 10 Pferden € 20,00, für Ponys € 15,00, ab 10 Ponys € 12,00.
    In der Auftriebsgebühr sind die MwSt. und alle Veterinärgebühren bereits enthalten.
  • Wasser zum Tränken der Pferde stellt der Veranstalter. Futtermittel muss der Einlieferer selbst bereithalten.
  • Alle auf dem Marktgelände angelieferten Pferde sind unverzüglich einzeln dem anwesenden Veterinär zur Einlassuntersuchung vorzustellen. Dazu gehören auch Pferde/Tiere, die grundsätzlich im Hänger verbleiben sollen. (Rückgabetiere)
  • Beim Auftrieb muss neben dem Equidenpass ggf. ein Dokument (z.B. Kaufvertrag) vorgelegt werden aus dem der/die aktuelle Eigentümer/in des Pferdes hervorgeht.
  • Der Auftrieb ist nur zu den angegebenen Zeiten zulässig. Die Marktleitung wird strikt darauf achten, dass außerhalb der angegebenen Zeiten und außerhalb des Marktgeländes kein Auftrieb und Handel betrieben wird. Verstöße werden nach Abmahnung mit Marktausschluss geahndet.
  • Jeder Auftrieb muss bei der Geschäftsstelle bis Mittwoch 12.00 Uhr vor dem Pferdemarkt angemeldet werden. Bitten füllen Sie für die Anmeldung das Marktregister aus. Es kann für Händler und Privatleute jeweils in den Dateiformaten Excel und PDF heruntergeladen werden:

    -> Marktregister als PDF oder als Word-Datei zum Download

    Bitte schicken Sie das Marktregister bis Mittwoch 12.00 Uhr per Email an info@vf-bayern.de oder per Fax an 089-7250366 an unsere Geschäftsstelle.

    Auf das Marktgelände dürfen am Veranstaltungstag nur Pferde, die bis Mittwoch 12.00 Uhr angemeldet wurden.

  • Pferde dürfen auf den Pferdemarkt nicht verbracht werden, wenn
    • in deren Herkunftsbestand auf diese Tiere übertragbare, anzeige- oder meldepflichtige Tierkrankheiten herrschen oder der Ausbruch dieser Krankheiten zu befürchten ist,
    • in deren Herkunftsort Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden ist oder
    • deren Herkunftsbestand sich in einem wegen Maul- und Klauenseuche gebildeten Sperrbezirk oder in einem Maul- und Klauenseuche Beobachtungsgebiet befindet.
    • in deren Herkunftsort Equine Infektiöse Anämie (EIA), Influenza und/oder Herpesviren amtlich festgestellt worden sind oder
    • deren Herkunftsbestand sich in einem wegen Equine Infektiöse Anämie (EIA), Influenza oder Herpesviren gebildeten Sperrbezirk oder in einem entsprechenden Beobachtungsgebiet befindet.
  • Aussteller und mit der Pflege der Tiere beauftragte Personen haben das Auftreten oder den Verdacht einer Erkrankung der Tiere, die auf eine Ansteckung mit Seuchenerregern schließen lassen, sofort dem Veterinäramt Ingolstadt, oder dem Veranstalter zu melden.
  • Auf dem Pferdemarkt aufgetriebene Pferde dürfen nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbracht werden. Sie dürfen nur in zugelassene Händlerställe oder auf Gehöfte in der Bundesrepublik Deutschland verbracht werden. Der Auftrieb von Tieren aus dem Ausland ist nicht gestattet.

 

 

Bitte beachten Sie diese Hinweise genau!